Wer hat Anspruch?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege können monatlich bis zu 131 Euro beanspruchen.
Berechnen Sie Ihr voraussichtlich verfügbares Guthaben aus dem monatlichen Entlastungsbetrag und sehen Sie, wie viele Betreuungs- oder Unterstützungsstunden damit finanzierbar sind.
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Er beträgt derzeit 131 Euro pro Monat und soll Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige im Alltag entlasten.
Das Geld wird nicht automatisch ausgezahlt. Es kann für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden, zum Beispiel für Alltagsbegleitung, Betreuung, Hilfe im Haushalt, bestimmte Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes sowie anteilig für Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege. In der Regel werden Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht oder der Anbieter rechnet über eine Abtretung direkt mit der Pflegekasse ab.
Nicht verbrauchte Monatsbeträge können angespart werden. Restbeträge aus einem Kalenderjahr sind grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar.
Alle Felder können jederzeit angepasst werden. Das Ergebnis aktualisiert sich automatisch.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege können monatlich bis zu 131 Euro beanspruchen.
Zum Beispiel für anerkannte Alltagsbegleitung, Betreuung, haushaltsnahe Unterstützung, Tages- oder Kurzzeitpflege sowie bestimmte Pflegedienstleistungen.
In der Regel handelt es sich um eine Kostenerstattung. Rechnungen müssen bei der Pflegekasse eingereicht oder per Abtretung direkt abgerechnet werden.