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Entlastungsbetrag - Pflege-Rechner.online

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Entlastungsbetrag-Rechner 2026
Unverbindliche Orientierung · Berechnungsstand August 2026
Pflegeleistung berechnen

Entlastungsbetrag-Rechner

Berechnen Sie Ihr voraussichtlich verfügbares Guthaben aus dem monatlichen Entlastungsbetrag und sehen Sie, wie viele Betreuungs- oder Unterstützungsstunden damit finanzierbar sind.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Er beträgt derzeit 131 Euro pro Monat und soll Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige im Alltag entlasten.

Das Geld wird nicht automatisch ausgezahlt. Es kann für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden, zum Beispiel für Alltagsbegleitung, Betreuung, Hilfe im Haushalt, bestimmte Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes sowie anteilig für Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege. In der Regel werden Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht oder der Anbieter rechnet über eine Abtretung direkt mit der Pflegekasse ab.

Nicht verbrauchte Monatsbeträge können angespart werden. Restbeträge aus einem Kalenderjahr sind grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar.

Angaben zur Berechnung

Alle Felder können jederzeit angepasst werden. Das Ergebnis aktualisiert sich automatisch.

1

Anspruch festlegen

Monat der Pflegegradbewilligung
2

Vorhandenes und verbrauchtes Guthaben

Woher kenne ich mein aktuelles Guthaben?
Das genaue Restguthaben ist für Versicherte häufig nicht direkt ersichtlich. Wenden Sie sich deshalb an Ihre zuständige Pflegekasse bei der Krankenkasse oder an Ihren persönlichen Krankenkassen-Ansprechpartner. Fragen Sie dort nach dem aktuell verfügbaren Entlastungsbetrag, einem möglichen Übertrag aus dem Vorjahr und den bereits abgerechneten oder eingereichten Beträgen. Tragen Sie diese Werte anschließend hier ein.
Nur tatsächlich noch vorhandenes Altguthaben eintragen
Gesamtbetrag im betrachteten Zeitraum
3

Leistungsumfang einschätzen

Preis des anerkannten Anbieters
Zum Beispiel Fahrt- oder Verwaltungskosten

Wer hat Anspruch?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege können monatlich bis zu 131 Euro beanspruchen.

Wofür einsetzbar?

Zum Beispiel für anerkannte Alltagsbegleitung, Betreuung, haushaltsnahe Unterstützung, Tages- oder Kurzzeitpflege sowie bestimmte Pflegedienstleistungen.

Wie erfolgt die Zahlung?

In der Regel handelt es sich um eine Kostenerstattung. Rechnungen müssen bei der Pflegekasse eingereicht oder per Abtretung direkt abgerechnet werden.

Entlastungsbetrag-Rechner · Neutrale Schwarz-Weiß-Version · Stand August 2026
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