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Pflegegrade 1 bis 5 einfach erklärt
Pflegegrade 1 bis 5 – einfach erklärt
Schwarz-Weiß · leicht verständlich · Stand 2026

Was bedeuten die Pflegegrade 1 bis 5?

Der Pflegegrad zeigt, wie stark ein Mensch im Alltag in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher ist in der Regel der Unterstützungsbedarf – und desto höher können bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung ausfallen.

Auf einen Blick

Anzahl der Pflegegrade5 Stufen
Bewertungsskala0–100 Punkte
Pflegegrad ab12,5 Punkten
Entscheidend istSelbstständigkeit
Einfach gesagt: Nicht die Diagnose allein entscheidet. Bewertet wird, wie gut eine Person ihren Alltag tatsächlich noch selbst bewältigen kann.

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad beschreibt das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit. Er wird nach einer Begutachtung durch die Pflegekasse festgelegt und ist die Grundlage für viele Leistungen der Pflegeversicherung.

Es geht um den Alltag

Die Begutachtung betrachtet nicht nur Krankheiten oder Diagnosen. Entscheidend ist, wie selbstständig die betroffene Person zum Beispiel beim Bewegen, Waschen, Anziehen, Essen, Erinnern, Orientieren und im Umgang mit Medikamenten ist.

Wichtig: Auch geistige, psychische und kommunikative Einschränkungen werden berücksichtigt.

Je höher der Pflegegrad …

  • desto stärker ist die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit,
  • desto größer ist meist der tägliche Unterstützungsbedarf,
  • desto umfangreicher können bestimmte Pflegeleistungen sein.

Der Pflegegrad sagt jedoch nicht minutengenau, wie viel Pflege eine Person täglich benötigt.

Die Pflegegrade 1 bis 5 im Überblick

Die Einstufung richtet sich nach der Gesamtpunktzahl aus der Pflegebegutachtung.

1

Pflegegrad 1

12,5 bis unter 27 Punkte

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.

erste Unterstützung
2

Pflegegrad 2

27 bis unter 47,5 Punkte

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.

regelmäßige Hilfe
3

Pflegegrad 3

47,5 bis unter 70 Punkte

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.

umfangreiche Hilfe
4

Pflegegrad 4

70 bis unter 90 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.

sehr hoher Bedarf
5

Pflegegrad 5

90 bis 100 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

höchste Einstufung
PG 1
PG 2
PG 3
PG 4
PG 5
12,5–<2727–<47,547,5–<7070–<9090–100

Was bedeutet der jeweilige Pflegegrad im Alltag?

Die folgenden Beispiele dienen nur zur Orientierung. Menschen mit demselben Pflegegrad können sehr unterschiedliche Einschränkungen und Bedürfnisse haben.

Pflegegrad 1 – geringe Einschränkungen

Die Person ist noch überwiegend selbstständig, benötigt aber in einzelnen Bereichen Unterstützung, Anleitung oder Hilfsmittel.

Beispiele: unsicheres Gehen, Schwierigkeiten bei einzelnen Alltagsaufgaben oder beginnende Orientierungsprobleme.

Pflegegrad 2 – erhebliche Einschränkungen

In mehreren Bereichen ist regelmäßig Hilfe notwendig. Viele Tätigkeiten gelingen noch teilweise selbstständig.

Beispiele: Hilfe beim Anziehen, Duschen, bei Medikamenten oder bei der Tagesstruktur.

Pflegegrad 3 – schwere Einschränkungen

Die Person benötigt täglich umfangreiche Unterstützung bei mehreren grundlegenden Tätigkeiten.

Beispiele: deutliche Mobilitätsprobleme, umfassende Hilfe bei Körperpflege und Ernährung oder starke kognitive Einschränkungen.

Pflegegrad 4 – schwerste Einschränkungen

Viele alltägliche Tätigkeiten können kaum oder nicht mehr selbstständig bewältigt werden. Die Versorgung ist meist sehr umfassend.

Beispiele: Transfers nur mit Hilfe, weitgehende Übernahme der Körperpflege und intensive Betreuung.

Pflegegrad 5 – schwerste Einschränkungen mit besonderen Anforderungen

Zusätzlich zur sehr starken Einschränkung bestehen besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Dies kann etwa bei sehr komplexen Versorgungssituationen der Fall sein.

Sonderregel: Bei besonderen Bedarfskonstellationen kann Pflegegrad 5 auch erreicht werden, wenn die Gesamtpunktzahl unter 90 liegt.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Bei der Begutachtung werden sechs Lebensbereiche betrachtet. Die Ergebnisse werden unterschiedlich stark gewichtet.

1. Mobilität

10 %

Zum Beispiel: Aufstehen, Umsetzen, Treppensteigen und Fortbewegen in der Wohnung.

2. Denken & Kommunikation

15 %*

Zum Beispiel: Orientierung, Erinnern, Verstehen und Mitteilen von Bedürfnissen.

3. Verhalten & Psyche

15 %*

Zum Beispiel: nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehrverhalten oder belastende Verhaltensweisen.

4. Selbstversorgung

40 %

Zum Beispiel: Waschen, Anziehen, Essen, Trinken und Toilettengang.

5. Krankheit & Therapie

20 %

Zum Beispiel: Medikamente, Arztbesuche, Verbände, Messungen oder Therapien.

6. Alltag & Kontakte

15 %

Zum Beispiel: Tagesablauf gestalten, sich beschäftigen und soziale Kontakte pflegen.

* Von den Modulen „kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ sowie „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ fließt nur der höhere gewichtete Wert in das Gesamtergebnis ein.

Wichtige ambulante Leistungen 2026

Die Tabelle zeigt ausgewählte monatliche Höchstbeträge. Welche Leistung im Einzelfall passend ist, hängt von der Versorgungssituation ab.

Leistung pro MonatPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld
Pflege überwiegend privat organisiert
347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistungen
zugelassener ambulanter Pflegedienst
796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag
zweckgebundene Unterstützung im Alltag
131 €131 €131 €131 €131 €

Pflegegrad 1 ist anders

Bei Pflegegrad 1 gibt es grundsätzlich noch kein reguläres Pflegegeld und keine regulären ambulanten Pflegesachleistungen. Dafür stehen unter anderem der Entlastungsbetrag und weitere Unterstützungen zur Verfügung.

Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren

Ab Pflegegrad 2 können Pflegegeld und Pflegesachleistungen als sogenannte Kombinationsleistung miteinander verbunden werden. Wird nur ein Teil des Sachleistungsbudgets genutzt, kann anteilig Pflegegeld verbleiben.

So beantragen Sie einen Pflegegrad

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Diese ist in der Regel bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt.

1

Antrag stellen

Ein kurzer formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt zunächst. Das Antragsdatum kann für den Leistungsbeginn wichtig sein.

2

Begutachtung

Ein Gutachter beurteilt die Selbstständigkeit anhand der festgelegten Lebensbereiche.

3

Bescheid erhalten

Die Pflegekasse teilt schriftlich mit, ob und welcher Pflegegrad anerkannt wurde.

4

Leistungen planen

Danach können passende Geld-, Sach- und Unterstützungsleistungen organisiert werden.

Tipp für die Begutachtung: Beschreiben Sie nicht nur einen besonders guten Tag. Erklären Sie realistisch, wobei regelmäßig Hilfe, Erinnerung, Anleitung, Beaufsichtigung oder vollständige Übernahme notwendig ist.

Häufige Fragen zu Pflegegraden

Entscheidet die Diagnose über den Pflegegrad?

Nein. Eine Diagnose kann wichtig sein, aber ausschlaggebend ist, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt ist.

Ist Pflegegrad 1 bereits ein anerkannter Pflegegrad?

Ja. Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung und eröffnet bereits bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung.

Kann sich der Pflegegrad später ändern?

Ja. Wenn sich der Gesundheitszustand oder die Selbstständigkeit deutlich verändert, kann eine Höherstufung oder erneute Begutachtung beantragt werden.

Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig erscheint?

Gegen den Bescheid kann innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch eingelegt werden. Hilfreich sind eine genaue Begründung, das Gutachten und konkrete Beispiele aus dem Alltag.

Sind die Geldbeträge automatisch frei verfügbar?

Nein. Pflegegeld wird ausgezahlt, andere Leistungen sind zweckgebunden oder werden über zugelassene Anbieter und Rechnungen abgerechnet.

Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen weder die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst beziehungsweise Medicproof noch eine individuelle Pflegeberatung. Leistungsbeträge: Stand 2026.

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