Direkt zum Seiteninhalt

Pflegekosten-erklärt - Pflege-Rechner.online

Menü überspringen
Title
Menü überspringen
Pflegekosten verstehen – Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag
Stand 2026 · häusliche Pflege · leicht verständlich

Wie werden Pflegekosten, Pflegegeld und Entlastungsbetrag verrechnet?

Pflegeleistungen wirken auf den ersten Blick kompliziert. Entscheidend ist jedoch, drei Budgets auseinanderzuhalten: Pflegegeld, Pflegesachleistungen und den Entlastungsbetrag. Diese Seite zeigt einfach und mit Beispielen, was zusammenpasst und wann Eigenkosten entstehen.

Die drei wichtigsten Töpfe

Pflegegeldfür selbst organisierte häusliche Pflege
PG 2–5
PflegesachleistungBudget für zugelassene ambulante Pflegedienste
PG 2–5
Entlastungsbetragzweckgebunden für anerkannte Entlastungsangebote
131 €

Wichtig: Der Entlastungsbetrag ist grundsätzlich ein zusätzlicher Leistungstopf und nicht einfach ein Teil des Pflegegeldes.

Zuerst die Begriffe auseinanderhalten

Wer weiß, welcher Leistungstopf wofür gedacht ist, kann Pflegekosten wesentlich besser planen.

G

Pflegegeld

Pflegegeld wird bei Pflegegrad 2 bis 5 gezahlt, wenn die Pflege zuhause überwiegend selbst organisiert wird – beispielsweise durch Angehörige.

Es kann grundsätzlich frei für die Sicherstellung der Pflege eingesetzt werden.

S

Pflegesachleistungen

Das ist kein ausgezahltes Bargeld. Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst rechnet seine Pflegeleistungen bis zur Höhe des monatlichen Budgets mit der Pflegekasse ab.

Was über das Budget oder außerhalb des Leistungskatalogs liegt, kann zum Eigenanteil werden.

E

Entlastungsbetrag

Bis zu 131 € monatlich stehen bei häuslicher Pflege bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Der Betrag ist zweckgebunden und wird für anerkannte Leistungen verwendet.

Nicht verbrauchte Beträge können angespart und grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Merksatz: Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind zwei alternative beziehungsweise kombinierbare Formen der häuslichen Pflegeleistung. Der Entlastungsbetrag läuft als eigener, zusätzlicher Topf daneben.

Leistungsbeträge nach Pflegegrad

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten monatlichen Beträge für die häusliche Pflege im Jahr 2026.

PflegegradPflegegeld monatlichPflegesachleistungen monatlichEntlastungsbetrag monatlich
Pflegegrad 1bis 131 €
Pflegegrad 2347 €bis 796 €bis 131 €
Pflegegrad 3599 €bis 1.497 €bis 131 €
Pflegegrad 4800 €bis 1.859 €bis 131 €
Pflegegrad 5990 €bis 2.299 €bis 131 €

Besonderheit bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 gibt es regulär weder Pflegegeld noch das ambulante Sachleistungsbudget. Der Entlastungsbetrag kann hier jedoch auch für bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden, beispielsweise Hilfe beim Duschen.

Ab Pflegegrad 2

Hier besteht die Wahl zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistung oder einer Kombination. Der Entlastungsbetrag kann zusätzlich für geeignete Angebote genutzt werden, bei Pflegegrad 2 bis 5 aber grundsätzlich nicht für körperbezogene Selbstversorgung wie das morgendliche Waschen.

So funktioniert die Kombinationsleistung

Nutzen Sie nur einen Teil des Sachleistungsbudgets, bleibt derselbe prozentuale Anteil des Pflegegeldes erhalten.

Verbleibendes Pflegegeld = volles Pflegegeld × (100 % − genutzter Anteil der Pflegesachleistung)

Beispiel Pflegegrad 2

Sachleistungsbudget: 796 €
Pflegedienst rechnet ab: 318,40 €

Damit wurden 40 % des Sachleistungsbudgets genutzt. Es bleiben 60 % des Pflegegeldes:

347 € × 60 % = 208,20 € Pflegegeld
Zusätzlich können geeignete Leistungen über den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € abgerechnet werden.

Beispiel Pflegegrad 4

Sachleistungsbudget: 1.859 €
Pflegedienst rechnet ab: 929,50 €

Damit wurden 50 % des Sachleistungsbudgets genutzt. Es bleiben 50 % des Pflegegeldes:

800 € × 50 % = 400 € Pflegegeld
Der Entlastungsbetrag bleibt als eigenständiger Leistungstopf daneben bestehen.
Achtung: Entscheidend ist nicht, wie viel Prozent der tatsächlichen Pflegedienstrechnung Sie selbst empfinden, sondern welcher Anteil des gesetzlichen Sachleistungsbudgets für den jeweiligen Monat abgerechnet wurde.

Was wird womit verrechnet?

1

Pflegedienst

Die abrechnungsfähigen Pflegeleistungen werden zunächst aus dem Sachleistungsbudget bezahlt.

2

Rest-Pflegegeld

Der ungenutzte prozentuale Anteil des Sachleistungsbudgets bleibt als entsprechender Anteil des Pflegegeldes erhalten.

3

Entlastungsbetrag

Geeignete anerkannte Entlastungsleistungen werden separat bis zum verfügbaren Guthaben erstattet.

4

Eigenanteil

Kosten oberhalb der Budgets, nicht anerkannte Leistungen oder zusätzliche Preise müssen gegebenenfalls selbst bezahlt werden.

Interaktives Rechenbeispiel

Wählen Sie einen Pflegegrad und tragen Sie ein, wie viel der Pflegedienst im Monat über Pflegesachleistungen abrechnet.

318,40 €

Vereinfachte Orientierung. Tatsächliche Abrechnung, anerkannte Leistungen, angespartes Guthaben und weitere Kosten können abweichen.

Monatliches Ergebnis

Sachleistungsbudget796,00 €
Genutzter Anteil40,0 %
Verbleibendes Pflegegeld208,20 €
Entlastungsbetrag genutzt131,00 €

Wann entstehen Eigenkosten?

Die Pflegeversicherung ist eine Teilkostenversicherung. Sie übernimmt festgelegte Budgets, aber nicht automatisch jede Rechnung vollständig.

Budget überschritten

Rechnet der Pflegedienst mehr ab als das verfügbare Sachleistungsbudget, muss der übersteigende Betrag grundsätzlich selbst getragen oder die Leistung angepasst werden.

Nicht anerkannte Leistung

Der Entlastungsbetrag kann nur für gesetzlich vorgesehene und entsprechend anerkannte beziehungsweise abrechnungsfähige Angebote genutzt werden.

Zusatzkosten

Investitionskosten, Fahrtkosten, Ausbildungsumlagen oder privat vereinbarte Leistungen können je nach Anbieter zusätzlich entstehen und sind im Kostenvoranschlag zu prüfen.

Vereinfachtes Kostenbeispiel:
Ein Pflegedienst berechnet in Pflegegrad 3 monatlich 1.650 €. Das Sachleistungsbudget beträgt 1.497 €. Werden alle Positionen als Pflegesachleistung anerkannt, verbleiben zunächst 153 € oberhalb des Budgets. Ob und in welchem Umfang andere Leistungstöpfe einsetzbar sind, hängt von der Art der einzelnen Leistungen ab. Der Entlastungsbetrag darf nicht pauschal zur Begleichung beliebiger Pflegekosten verwendet werden.

Tipps und Tricks zur besseren Nutzung

Mit guter Planung lassen sich vorhandene Ansprüche oft sinnvoller einsetzen und unnötige Eigenkosten vermeiden.

1. Monatsabrechnung prüfen

Bitten Sie den Pflegedienst um eine verständliche Aufstellung: Welche Position läuft über Sachleistungen, welche über den Entlastungsbetrag und welche wird privat berechnet?

2. Guthaben abfragen

Erfragen Sie bei der Pflegekasse regelmäßig den Stand des Entlastungsbetrags: laufendes Guthaben, Übertrag aus dem Vorjahr und bereits abgerechnete Beträge.

3. Kostenvoranschlag verlangen

Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss und bei Änderungen schriftlich zeigen, welche monatlichen Kosten zu erwarten sind.

4. Kombinationsleistung rechnen

Planen Sie nicht mit „Rest-Euro“ des Sachleistungsbudgets. Das verbleibende Pflegegeld wird prozentual berechnet.

5. Entlastungsbetrag nicht verfallen lassen

Nicht genutztes Guthaben kann angespart werden. Beachten Sie die grundsätzliche Nutzungsfrist bis zum 30. Juni des Folgejahres.

6. Umwandlungsanspruch beraten lassen

Bis zu 40 % ungenutzter ambulanter Sachleistungen können unter Voraussetzungen für anerkannte Alltagsunterstützung umgewandelt werden. Das beeinflusst jedoch die Kombinationsleistung und damit das Pflegegeld.

Besonders sinnvoll: Lassen Sie sich von der Pflegekasse, einem Pflegestützpunkt oder einer unabhängigen Pflegeberatung eine individuelle Budgetübersicht erstellen. Bringen Sie dazu den Pflegegradbescheid, aktuelle Rechnungen und den Kostenvoranschlag des Pflegedienstes mit.

Häufige Fragen zur Verrechnung

Wird der Entlastungsbetrag vom Pflegegeld abgezogen?

Nein, der reguläre Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich ist grundsätzlich ein zusätzlicher, zweckgebundener Anspruch. Er wird nicht als prozentuale Nutzung des Sachleistungsbudgets behandelt.

Bekomme ich das restliche Sachleistungsbudget ausgezahlt?

Nein. Nicht genutzte Pflegesachleistungen werden nicht einfach als Geld ausgezahlt. Bei einer Kombinationsleistung wird stattdessen ein prozentualer Anteil des Pflegegeldes gezahlt.

Wie berechnet sich das anteilige Pflegegeld?

Wurden beispielsweise 30 % des Sachleistungsbudgets genutzt, bleiben 70 % des vollen Pflegegeldes. Die Berechnung erfolgt monatlich anhand der tatsächlichen Sachleistungsabrechnung.

Kann ich Entlastungsbetrag und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?

Ja, sofern die jeweilige Leistung dafür abrechnungsfähig ist. Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist der Entlastungsbetrag bei ambulanten Pflegediensten grundsätzlich nicht für körperbezogene Selbstversorgung vorgesehen.

Was ist der Umwandlungsanspruch?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können unter Voraussetzungen bis zu 40 % des ungenutzten Sachleistungsbudgets für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Dieser umgewandelte Betrag zählt aber als genutzte Sachleistung und kann daher das anteilige Pflegegeld reduzieren.

Was geschieht bei Tages- und Nachtpflege?

Leistungen der Tages- und Nachtpflege können bei Pflegegrad 2 bis 5 zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistung beansprucht werden, ohne diese Ansprüche anzurechnen.

Hinweis: Die Beispiele dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Leistungs- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Bescheid der Pflegekasse, die konkrete Leistungsart und die tatsächliche Abrechnung.

Stand: 2026 · Neutrales Schwarz-Weiß-Design

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit.
Zurück zum Seiteninhalt